Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben einen Rechtsanspruch, vor bestimmten planbaren Operationen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Dieser Anspruch auf Zweitmeinung ist im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz von 2015 geregelt. Die Details regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Zweitmeinungsrichtlinie.
Aktuell sind keine urologische Erkrankung oder Operation für einen solchen Rechtsanspruch aufgeführt (https://www.g‑ba.de/richtlinien/107/).
Nichtsdestotrotz ist ein solches Verfahren auch in der Urologie sehr sinnvoll und zwar nicht nur für geplante Operationen, sondern auch bei anderen Fragestellungen wie wiederkehrenden Infektionen oder chronischen Beschwerden. Hier bieten wir Ihnen die Zweitmeinungsberatung und Untersuchung als Wunschleistung an.
Ablauf
Sie können gerne einen Termin für eine Zweitmeinung vereinbaren. Hierzu ist es besonders wichtig uns möglichst alle bereits erhobenen Befunde entweder vorab mittels e-mail
Dauer und Kosten
Die Kosten für die Zweitmeinung sind abhängig von dem Zeitaufwand der Vorbereitung und des Gespräches. Zur Einschätzung berechnen wir bei einem Zeitaufwand bis eine Stunde nach GOÄ 120€. Bei einem Zeitaufwand von unter 30 Minuten 60€.
Sollten die vorgelegten Untersuchungen unvollständig sein und weitere Untersuchungen erforderlich machen werden diese Untersuchung ebenfalls nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.